Datum und Uhrzeit

15. April 2021, 19:00 – 20:30

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Ort

Lieth Halle

Lieth 2
31683 Obernkirchen

Wir weisen wir auf die Einhaltung von Abständen und die geltenden Hygieneregeln hin. Bei der Stimmabgabe am 16.04.2021 besteht Maskenpflicht.

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Der SPD Ortsverein lädt zu einer digitalen Mitgliederversammlung mit anschließender Briefwahl ein.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung

3. Beschlussfassung über die Tages- und Geschäftsordnung

4. Wahl

a. Sitzungsvorstand

b. des/ der Schriftführer*in

c. einer Mandatsprüfungskommission und Wahlkommission

d. Wahl von zwei Vertrauenspersonen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung über die geheime Wahl

e. Wahl von zwei Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag

5. Bericht der Mandatsprüfungskommission

6. Vorstellung der Kandidat*innen und Aussprache

a. Vorstellung der Kandidat*innen für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl

b. Fragen an den / die Kandidat*innen

7. Verfahrenshinweise und Einleitung der Abstimmung als Urnenwahl

UNTERBRECHUNG DER VERANSTALTUNG

8. Wahl der Kandidatin / des Kandidaten per Urnenwahl

Urnenwahl am 16. April 2021 in der Zeit von 13.00 – 18.30 Uhr im Schützenhaus der Obernkirchener Barbarossa-Kameradschaft (Lieth, 31683 Obernkirchen)

Wählen dürfen SPD-Mitglieder, die

- seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlbereich haben

- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben

- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Bürger/Innen der Europäischen Union sind.

9. Digitale Bekanntgabe des Ergebnisses

Der Link für die Teilnahme an der digitalen Bekanntgabe des Ergebnisses wird mit der Einladung an die Mitglieder verschickt.

10. Schlusswort

Liebe Genossin, lieber Genosse,

auch wenn politische Veranstaltungen zur Aufstellung von KandidatInnen nach der gültigen Verordnung in Präsenz erlaubt sind, so haben wir vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation im Vorstand intensiv abgewogen, ob die Durchführung einer Präsenzveranstaltung sinnvoll erscheint. Wir haben uns dann aus Gründen des Infektions- und Gesundheitsschutzes für die Durchführung einer digitalen Aufstellungskonferenz mit anschließender Urnenwahl entschieden. Mit der kürzlich durch den Niedersächsischen Landtag beschlossenen Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung) steht uns diese neue alternative Form zur Kandidatenaufstellung zur Verfügung.

Wir laden Dich herzlich ein zur

digitalen Aufstellungskonferenz zur Wahl der Kandidatin / des Kandidaten für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl in der Stadt Obernkirchen am Donnerstag, 15. April 2021 um 19:00 Uhr per Videokonferenz (WebEx) mit einer Urnenwahl am 16. April 2021.

Mit dieser Einladung erhaltet Ihr die gegenüber der Einberufung aktualisierte Tagesordnung, die Geschäftsordnung sowie die Zugangsdaten für die Videokonferenz per WebEx. Im Anschluss an unsere digitale Veranstaltung am 15. April 2021 wird die Aufstellungskonferenz vor der Urnenwahl unterbrochen.

Der Link für die Teilnahme an der digitalen Aufstellungsversammlung wird mit der postalischen Einladung verschickt.

Diejenigen, die ihre Mail beim Unterbezirk hinterlegt haben, bekommen die Zugangsdaten noch zusätzlich elektronisch zugeschickt. Wer keine Mailadresse hinterlegt hat kann die Zugangsdaten bis zum 14. April 2021 unter folgender Mail anfordern: info@spd-stadt-obernkirchen.de.

Weiterführende Anmerkungen:

- Für die Teilnahme an der WebEx-Konferenz ist keine Installation der Software notwendig. Einfach den Link anklicken oder in den Browser übertragen, das Programm startet automatisch.

- Das Einloggen in die Software ist ab 18.30 Uhr möglich. So können diejenigen, die im Umgang mit dem Programm unsicher sind, sich dieses in aller Ruhe anschauen und die Funktionen ausprobieren.

Grundlegend gilt: Während der digitalen Konferenz werden zwei technische Systeme (WebEX und votesUP) benötigt, das bedeutet: Du benötigst gleichzeitig zwei geöffnete Browser-Fenster, um sowohl an der Videokonferenz teilzunehmen als auch zeitgleich abstimmen zu können (Gilt nur für wahlberechtigte Mitglieder!). Die Videokonferenz wird, wie bereits angekündigt, über den Anbieter WebEx ablaufen. Die Abstimmungen werden über das rechtssichere E-Voting-System „votesUP“ durchgeführt

votesUP

Um die Veranstaltung rechtlich auf sichere Beine zu stellen, ist es notwendig eine rechtsgültige Teilnehmerliste zu erstellen und rechtssichere Abstimmungen durchzuführen. Dafür ist WebEx leider nicht geeignet. Hierfür nutzen wir ein weiteres Programm (Tool) namens votesUP. Die SPD hat vielerorts sehr gute Erfahrungen mit diesem Tool gemacht. Es ist sehr einfach aufgebaut, leicht zu verstehen und bietet alle für unsere Konferenz notwendigen Funktionen.

Der Registrierungslink für die Teilnahme an votesUP wird mit der postalischen Einladung verschickt.

Bitte registriere Dich rechtzeitig (ist ab sofort möglich) vor der Veranstaltung. Das ist ganz einfach: Bitte gebe den oben angezeigten Link ein und vergebe anschließend einen Benutzernamen (Deinen eigenen Vor- und Nachnamen) und ein Passwort. Über diesen Link erreichst Du am Tag der Konferenz auch das Abstimmungssystem.

Sollte etwas nicht funktionieren, könnt ihr unter folgender Mobilfunknummer technischen Support erhalten: Die Telefonnummer für Support wird mit der postalischen Einladung verschickt.

Am Freitag, den 16. April 2021 findet dann in der Zeit von 13.00 bis 18.30 Uhr die Urnenwahl im Schützenhaus der Obernkirchener Barbarossa Kameradschaft e.V. (Auf der Lieth, 31683 Obernkirchen) statt. Dort habt Ihr dann die Möglichkeit Eure Stimme persönlich abzugeben.

Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung und wir freuen uns auf die Konferenz mit Euch.

Jörg Hake

1. Vorsitzender


Vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung

3. Beschlussfassung über die Tages- und Geschäftsordnung

4. Wahl

a. Sitzungsvorstand

b. des/ der Schriftführer*in

c. einer Mandatsprüfungskommission und Wahlkommission

d. Wahl von zwei Vertrauenspersonen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung über die geheime Wahl

e. Wahl von zwei Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag

5. Bericht der Mandatsprüfungskommission

6. Vorstellung der Kandidat*innen und Aussprache

a. Vorstellung der Kandidat*innen für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl

b. Fragen an den / die Kandidat*innen

7. Verfahrenshinweise und Einleitung der Abstimmung als Urnenwahl

UNTERBRECHUNG DER VERANSTALTUNG

8. Wahl der Kandidatin / des Kandidaten per Urnenwahl

Urnenwahl am 16. April 2021 in der Zeit von 13.00 – 18.30 Uhr im Schützenhaus der Obernkirchener Barbarossa-Kameradschaft (Lieth, 31683 Obernkirchen)

Wählen dürfen SPD-Mitglieder, die

- seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlbereich haben

- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben

- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Bürger/Innen der Europäischen Union sind.

9. Digitale Bekanntgabe des Ergebnisses

Der Link für die Teilnahme an der digitalen Bekanntgabe des Ergebnisses wird mit der Einladung an die Mitglieder verschickt.

10. Schlusswort

Vorläufige Geschäftsordnung zur Online-Aufstellungskonferenz am 15. April 2021 zur Wahl des / der KandidatIn für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl in der Stadt Obernkirchen per Urnenwahl

§ 1 Einberufung

Die Aufstellungskonferenz zur Wahl des / der KandidatIn für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl in der Stadt Obernkirchen wurde fristgemäß einberufen. Die Aufstellungskonferenz findet am 15. April 2021 um 19.00 Uhr als digitale Veranstaltung statt. Die Abstimmung erfolgt per Urnenwahl am 16. April 2021 zwischen 13.00 und 18.30 Uhr.

Die Abweichung vom bisherigen Verfahren erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung)

§ 2 Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SPD, die

- seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlbereich haben

- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben

- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Bürger/Innen der Europäischen Union sind.

§ 3 Beschlussfähigkeit

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung sowie die Einladung zur Aufstellungskonferenz fristgemäß unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung eingegangen sind.

§ 4 Kandidaturen

Die Frist zur Einreichung von Kandidaturen endet 15 Minuten nach Beginn der digitalen Versammlung.

§ 5 Wahlverfahren

Die Wahl erfolgt durch schriftliche Schlussabstimmung per Urnenwahl (geheim nach § 3 Abs. 1 der Wahlordnung). Sonstige Abstimmungen können per offener oder geheimer digitaler Abstimmung erfolgen.

Während der Versammlung haben die KandidatInnen das Recht, sich und ihr Programm fünfzehn Minuten lang vorzustellen. Die Redezeit der übrigen DiskussionsrednerInnen beträgt maximal drei Minuten. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Die AntragstellerInnen erhalten außerhalb der Reihenfolge der DiskussionsrednerInnen in der Reihe der Wortmeldungen das Wort. Die Redezeit in Geschäftsordnungsdebatten beträgt maximal drei Minuten. Die Abstimmung darüber erfolgt, nachdem je ein / eine RednerIn Gelegenheit gegeben worden ist, für oder gegen den Antrag zu sprechen. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig.

§ 6 Digitale Durchführung der Veranstaltung

Die Aufstellungskonferenz findet als digitale Veranstaltung statt. Den Mitgliedern wird durch digitale Online-Systeme ermöglicht, an der Veranstaltung ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort teilzunehmen und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation wahrzunehmen, insbesondere das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der BewerberInnen und das Rede- und Fragerecht der Stimmberechtigten.

Die Teilnahme an der der digitalen Veranstaltung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Urnenwahl. Das gilt sowohl für das aktive als auch für das passive Wahlrecht.

Die Mitglieder erhalten im Vorfeld der Veranstaltung personalisierte Zugangsdaten, mit denen sie sich bei der digitalen Veranstaltung anmelden. Mitglieder, die eine Mailadresse hinterlegt haben, erhalten diese per Mail, alle anderen per Post.

§ 7 Wahl des / der KandidatIn

Die Wahl des /der KandidatIn wird mittels Urnenwahl durchgeführt.

Die Urnenwahl findet am 16. April in der Zeit von 13.00 bis 18.30 Uhr im Schützenhaus der Obernkirchener Barbarossa-Kameradschaft (Lieth, 31683 Obernkirchen) statt. Die Stimmzettel sind persönlich und geheim auszufüllen. Die Stimmzettel der Mitglieder, die nach 18.30 Uhr zum Wählen kommen können nicht mehr mitgezählt werden.

Die Mandatsprüfungs- und Zählkommission leert um 18.30 Uhr die Wahlurne, entnimmt die Stimmzettel und zählt die Stimmen aus.

Die Mandatsprüfungs- und Zählkommission verkündet das Ergebnis der Briefwahl digital am 16. April 2021 um 19.00 Uhr. Mit diesem Zeitpunkt endet die Aufstellungskonferenz.

Sollten weitere Wahlgänge nötig sein, erfolgen diese ebenfalls mittels Briefwahl.


Vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung

3. Beschlussfassung über die Tages- und Geschäftsordnung

4. Wahl

a. Sitzungsvorstand

b. des/ der Schriftführer*in

c. einer Mandatsprüfungskommission und Wahlkommission

d. Wahl von zwei Vertrauenspersonen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung über die geheime Wahl

e. Wahl von zwei Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag

5. Bericht der Mandatsprüfungskommission

6. Vorstellung der Kandidat*innen und Aussprache

a. Vorstellung der Kandidat*innen für die hauptamtliche Bürgermeisterwahl

b. Fragen an den / die Kandidat*innen

7. Verfahrenshinweise und Einleitung der Abstimmung als Urnenwahl

UNTERBRECHUNG DER VERANSTALTUNG

8. Wahl der Kandidatin / des Kandidaten per Urnenwahl

Urnenwahl am 16. April 2021 in der Zeit von 13.00 – 18.30 Uhr im Schützenhaus der Obernkirchener Barbarossa-Kameradschaft (Lieth, 31683 Obernkirchen)

Wählen dürfen SPD-Mitglieder, die

- seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlbereich haben

- am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben

- Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG oder Bürger/Innen der Europäischen Union sind.

9. Digitale Bekanntgabe des Ergebnisses

Der Link für die Teilnahme an der digitalen Bekanntgabe des Ergebnisses wird mit der Einladung an die Mitglieder verschickt.

10. Schlusswort